NIS2 kommt – Ist Ihr Unternehmen bereit für die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie?
Die digitale Bedrohungslage in Europa hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und Desinformation betreffen nicht mehr nur kritische Infrastrukturen, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen. Die Europäische Union reagiert darauf mit der neuen NIS2-Richtlinie, die ab Januar 2026 in Deutschland verbindlich wird. Ziel ist es, die Cyberresilienz in der gesamten EU zu stärken und ein einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen.
Die NIS2-Richtlinie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und erweitert deren Geltungsbereich erheblich. Während früher nur Betreiber kritischer Infrastrukturen betroffen waren, müssen sich künftig rund 29.000 Unternehmen in Deutschland auf neue Pflichten einstellen – darunter viele mittelständische Betriebe, die bisher nicht reguliert waren
Was bedeutet NIS2 konkret für Unternehmen?
Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht entstehen umfassende Anforderungen an die Informationssicherheit. Unternehmen, die als „besonders wichtig“ oder „wichtig“ eingestuft werden, müssen sich registrieren, ein Risikomanagement etablieren, Sicherheitsvorfälle melden und ihre Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
- Registrierungspflicht: Unternehmen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes bei der gemeinsamen Registrierungsstelle von BSI und BBK anmelden.
- Risikomanagement: Es sind geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören Risikoanalysen, Backup-Management, Lieferantenmanagement, Zugriffskontrollen und Schulungen.
- Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung gemeldet werden. Eine detaillierte Meldung muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen, eine Abschlussmeldung spätestens nach 30 Tagen
- Dokumentationspflicht: Alle Sicherheitsprozesse, Maßnahmen und Audits müssen nachvollziehbar dokumentiert und auf Anfrage vorgelegt werden.
- Haftung der Geschäftsleitung: Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt bei der Unternehmensleitung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und persönliche Haftung.
Zeitplan für Deutschland
Die Bundesregierung hat am 30. Juli 2025 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie beschlossen. Die parlamentarischen Beratungen im Bundestag und Bundesrat laufen bis Oktober 2025. Spätestens im Dezember 2025 soll das Gesetz in Kraft treten. Ab Januar 2026 müssen Unternehmen die Anforderungen erfüllen – inklusive Registrierung, Risikomanagement und Meldeprozesse. Ab 2026 beginnen auch die Prüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die Zeit zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Beginn der Prüfungen ist knapp. Unternehmen, die sich erst 2026 mit den Anforderungen beschäftigen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und operative Risiken. Ein frühzeitiger Einstieg in die Umsetzung ist daher entscheidend.
Die NIS2-Richtlinie verlangt nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch organisatorische und strategische Anpassungen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, Schulungen, Notfallkommunikation und die Integration der Sicherheitsanforderungen in bestehende Prozesse.
Syngenity® GmbH – Ihr Partner für NIS2-Compliance
Die Syngenity® GmbH unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf die NIS2-Richtlinie mit einem ganzheitlichen Ansatz. Als erfahrenes Beratungsunternehmen für Informationssicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement bietet Syngenity® praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der neuen Anforderungen.
Typische Leistungen von Syngenity® im Rahmen der NIS2-Vorbereitung:
- GAP-Analyse: Bewertung des aktuellen Sicherheitsniveaus und Identifikation von Lücken im Vergleich zu den NIS2-Vorgaben.
- Risikomanagement: Aufbau eines systematischen Risikomanagements inklusive Risikoanalyse, Maßnahmenplanung und Dokumentation.
- Incident-Management: Entwicklung von Meldeprozessen, Vorfallbewältigung und Kommunikation mit dem BSI.
- Lieferantenmanagement: Prüfung und Absicherung der IT-Sicherheit in der Lieferkette.
- Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeiterschulungen zur Erhöhung der Sicherheitskompetenz und Etablierung einer Sicherheitskultur.
- Dokumentation und Auditvorbereitung: Erstellung der erforderlichen Nachweise und Vorbereitung auf externe Prüfungen durch Behörden.
Syngenity® begleitet Unternehmen individuell und branchenspezifisch – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei steht nicht nur die formale Compliance im Fokus, sondern die tatsächliche Verbesserung der Sicherheitslage und Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen
Fazit: NIS2 als Chance für mehr Sicherheit und Vertrauen
Die NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, die eigene Sicherheitsarchitektur zu stärken und Vertrauen bei Kunden und Partnern zu gewinnen. Wer frühzeitig handelt, kann Risiken minimieren, Prozesse optimieren und sich erfolgreich auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Mit einem erfahrenen Partner wie der Syngenity® GmbH wird der Weg zur NIS2-Compliance nicht nur einfacher, sondern auch strategisch sinnvoll. Kontaktieren Sie Syngenity® noch heute und starten Sie Ihre Vorbereitung auf die neue Ära der Cybersicherheit.